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BGH, 11.10.2021 - XI ZR 196/21 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision wegen Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 23.07.2020 - 6 O 40/20
- OLG Stuttgart, 12.03.2021 - 6 U 553/20
- BGH, 11.10.2021 - XI ZR 196/21
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Braunschweig, 14.02.2022 - 4 W 16/21
Rückabwicklung eines mit einem Kraftfahrzeugkaufvertrag verbundenen …
So hat selbst zwischenzeitlich der Bundesgerichtshof in einer vergleichbaren Konstellation auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers die Revision gegen den Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12. März 2021 - 6 U 553/20 -, juris, immerhin mit der Begründung zugelassen, dass eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchstabe b und Abs. 3 AEUV in Betracht komme (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2021 - XI ZR 196/21 -, juris). - OLG Braunschweig, 02.03.2022 - 4 W 4/22
Rückabwicklung eines mit einem Kraftfahrzeugkaufvertrag verbundenen …
So hatte selbst der Bundesgerichtshof in einer vergleichbaren Konstellation auf die Nichtzulassungsbeschwerde die Revision gegen den Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12. März 2021 - 6 U 553/20 -, juris, mit der Begründung zugelassen, dass eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchstabe b und Abs. 3 AEUV in Betracht komme (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2021 - XI ZR 196/21 -, juris). - KG, 06.03.2023 - 26 U 37/21
Berufung: Beschwer des Klägers einer negativen Feststellungsklage bei einer …
Unter Bezugnahme auf die in der mündlichen Verhandlung vom 23.01.2023 mit dem Beklagtenvertreter diskutierten Erwägungen sieht sich der Senat an einer Entscheidung unter Verneinung eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Klägers auch nicht durch den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 31.01.2022 - XI ZR 113/21, XI ZR 144/21; XI ZR 196/21; XI ZR 215/21; XI ZR 228/21; 279/21, XI ZR 304/21, gehindert. - LG Dortmund, 15.03.2022 - 3 O 255/21 Daher besteht auch kein Anlass für eine Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des EuGH über das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs vom 31.01.2022 zum Az. XI ZR 113/21 (führendes Verfahren, hinzuverbundene Verfahren: XI ZR 144/21, XI ZR 196/21, XI ZR 215/21, XI ZR 228/21, XI ZR 279/21 und XI ZR 304/21, abgedruckt in: WM 2022, 420) zu der Frage, ob es durch Art. 14 Abs. 1 der RL 2008/48/EG nationalen Gerichten verwehrt ist, im Einzelfall bei Vorliegen besonderer, über den bloßen Zeitablauf hinausgehender Umstände die Berufung des Verbrauchers auf sein wirksam ausgeübtes Widerrufsrecht als missbräuchlich oder betrügerisch zu bewerten mit der Folge, dass ihm die vorteilhaften Rechtsfolgen des Widerrufs versagt werden können (…so auch: OLG Stuttgart, Urt. v. 01.03.2022 - 6 U 551/19 - BeckRS 2022, 3264, Rn. 19).